14.April 2013
Lohnt sich Photovoltaik in Franken noch?
Der Energieumdenker wird immer wieder gefragt, lohnt sich Photovoltaik überhaupt noch?
Sonnenkraftwerke am eigenen Dach lohnen sich, wenn ein guter Teil des grünen Sonnenstromes selbst verbraucht werden kann.
Von Haus auf sparsame 2 Personen-Haushalte können sich ebenfalls von den Strompreissteigerungen etwas abkoppeln. Im Vordergrund steht dann der eigene Beitrag zur Energiewende, das eigene Engagement für eine lebenswerte Umwelt und oft auch der Beweggrund, sich nicht auf die Politik verlassen zu wollen.
Familienhaushalte mit einem Stromverbrauch größer 3500 kWh im Jahr können von einer Photovoltaikanlage profitieren, sich damit eine eigene kleine Strompreisbremse zulegen.
Wichtig ist jedoch, dass die Anlage auf die örtlichen Gegebenheiten des Daches und von der Dimensionierung her an den Eigenverbrauch angepasst wird. Was vielleicht früher galt, lieber klotzen als kleckern, ist schon lange vorbei. Der Maßanzug für ihr Dach ist angesagt.
Doch welchen Solateur beauftragen? Auf den Preis schielen oder auf die Fachkompetenz eines Spezialisten und das Bauchgefühl vertrauen?
Billig kann teuer werden, da der günstigere Preis einer Anlage nicht selten durch das verbaute, teilweise weniger hochwertige Material, durch akkordarbeitende Bautrupps und leider auch durch Vernachlässigung der Sicherheit hereingewirtschaftet wird.
Mehrfach bin ich schon auf Firmen angesprochen worden, die den Montageaufwand am Dach dadurch verbilligen, indem auf ein komplettes Fanggerüst nach UVV verzichtet wird. Hier wird vor allem an der Sicherheit der Mitarbeiter gespart.
Kann das dem Bauherren, der eine „Fachfirma“ beauftragt hat, egal sein? – NEIN !
Der Bauherr steht mit in der Haftung, wenn etwas passiert. Nachdem ein Geschädigter sich, wenn mehrere haften, an nur einem Mithaftenden halten kann, kann diese Haftung auch direkt den Bauherrn betreffen. Ein vielfaches der Kosten der Photovoltaikanlage können, je nach schwere des Unfalls, fällig werden! Ein Preis, der deutlich zu hoch ist, nur um billig an eigenen PV-Strom zu kommen. Von der moralischen Verantwortung des Bauherren ganz zu schweigen.
Nachzulesen im Internet in vielen Artikeln z.B. unter dem Beitrag mit der Überschrift: „§ 222 StGB – fahrlässige Tötung, tödlicher Absturz von Baugerüst. Überwachungspflicht des Auftraggebers auf einer Baustelle“ bei dr-frank.de .
oder -> Bauherrenhaftung
Hier kann der Energieumdenker nur den Rat geben, nicht an der falschen Stelle zu sparen.
Sollten die Arbeiten ohne ausreichendes Fanggerüst begonnen worden sein, ist es besser die Arbeiten sofort abbrechen zu lassen!
Ich wünsche allen Lesern einen sonnigen Start in das nun beginnende Frühjahr und ordentliche Erträge durch ihre Sonnenkraftwerke, egal ob Sie in Erlangen, Forchheim, Herzogenaurach oder sonstwo in Mittelfranken stehen.
Noch Fragen? Kommen Sie auf mich zu!
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