Das Bundeswirtschaftsministerium hat die neuen Förderrichtlinien bekanntgegeben, welche bis Ende 2018 laufen sollen.. Das Programm zur Förderung von Speichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen beläuft sich auf 30 Millionen Euro. Beantragt wird die Förderung wie bisher über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Höhe der Förderung orientiert sich dabei an der Preisentwicklung der Speichersysteme und beträgt zu Beginn 500 EUR pro installiertem kWp -PV-Anlage. Die maximale Einspeisung reduziert sich auf 50%.
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