03.August 2015
Als Spezialist für Photovoltaik-Anlagen in der Metropolregion Nürnberg weise ich Sie auf folgende Änderung hin:
Anlagenbetreiber sind seit Inkrafttreten der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) nach § 6 EEG 2014 in Verbindung mit der Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung – AnlRegV) verpflichtet, ihre Erzeugungsanlage mit Inbetriebnahme nach dem 31. Juli 2014 in dem Anlagenregister, welches bei der Bundesnetzagentur geführt wird, registrieren zu lassen.
Die Registrierung der Anlage hat grundsätzlich innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel innerhalb von 3 Wochen) zu erfolgen (§ 6 Abs. 3 AnlRegV). Für den Zeitraum bis zum 1. Juli 2015 gilt für Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 1. August 2014) allerdings eine Übergangsfrist (Stand 28.11.2014):
Bei Unterlassung der Registrierung oder Fristversäumnis verringert sich die Einspeisevergütung auf null (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014).
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de – Elektrizität und Gas – Unternehmen/Institutionen – Erneuerbare-Energien – Anlagenregister).
Ihr Energieumdenker
Johann Karl
Bundesnetzagentur EEG Metropolregion Nürnberg Mittelfranken Photovoltaik Spezialist für Photovoltaik