Vor mehr als zehn Jahren hat die Bundesregierung beschlossen, die Treibhausgasemissionen in Deutschland im Vergleich zu 1990 bis 2020 um mindestens 40% zu senken. Trotz großer Versprechungen hat die Umweltministerin der alten Regierung inzwischen vermehrt öffentlich zugeben müssen, dass die Klimaambitionen bei Weitem nicht erreicht werden können. Laut dem Ministerium können maximal 32 % erreicht werden. Die Gründe hierfür sind leider vielfältig, jedoch sind es insbesondere die Posten des Verkehrs-
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Anfang März hat das Kabinett beschlossen, ein einheitliches Marktstammdatenregister einzuführen. Dieses Register wird ab dem 1. Juli alle Daten zu bestehenden und neuen Anlagen des Strom und Gasmarktes erfassen und erneuerbare sowie konventionelle Energiegewinnung berücksichtigen. Die Online – Datenbank kann dann ab Sommer von Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs genutzt werden und stellt eine enorme Vereinfachung der bestehenden Register dar. Bisher mussten zum Beispiel Solarparks und kleinere, private Photovoltaikanlagen
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Letztes Jahr wurden im „Gesetz zur Digitaliserung der Energiewende“ mehrere wichtige Regelungen festgelegt, über die hier informiert werden soll. Das Gesetz fordert im Wesentlichen eine Einbaupflicht für SmartMeter an Solaranlagen, die größer als 7 kWp sind oder bei Verbräuchen größer 6.000 kWh. Des Weiteren darf die Koordination und Regelung nur zentral über ein SmartMeter – Gateway erfolgen. Hierfür besteht kein Bestandsschutz. Ihr Johann Karl – Fachmann für Photovoltaik und Speicher
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