Still und durch die Hintertür wurde in der der EEG-Verschlechterung vom 1. August auch in §19(2) festgelegt, das die Netzbetreiber die monatlichen Abschlagszahlungen jeweil zum 15. des Folgemonats zu leisten haben. Viele haben ihr Sonnenkraftwerk bei ihrer Bank finanziert. Während EEG-Abschlag und Zinszahlung zu Beginn des Monats erfolgten läuft dies ab 2015 zeitlich versetzt. So schaut bürgernahe Politik zur Zeit bei uns aus. 🙁 Wieder wird Photovoltaikbetreibern in die Taschen
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