Was ändert sich auch für Photovoltaik-Betreiber in Franken ab 2016 – Teil 1? Der Zwang zur Direktvermarktung wird noch stärker ausgeweitet: Bisher galt die Regelung für Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowattpeak. Nun müssen ab 2016 auch die Photovoltaikanlagenbetreiber für neue Anlage ab 100 Kilowattpeak den produzierten Solarstrom direkt an der Börse vermarkten! Eine Menge, die viel zu gering ist um vernünfgt gehandelt zu werden. Dies
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