Die Änderungen sollten neue oder zukünftige Photovoltaikbetreiber in der Metropolregion Nürnberg in Franken kennen: Anlagenbetreiber sind seit Inkrafttreten der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) nach § 6 EEG 2014 in Verbindung mit der Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung – AnlRegV) verpflichtet, ihre Erzeugungsanlage mit Inbetriebnahme nach dem 31. Juli 2014 in dem Anlagenregister, welches bei der Bundesnetzagentur geführt wird,
mehr