Schlagwort: Bundesnetzagentur

Aus dem Newsletter vom SFV entnommen: Die Bundesnetzagentur weist auf ihrer Internetseite auf eine geänderte Mitteilungspflicht ab dem Abrechnungsjahr 2017 hin: „…Seit dem Abrechnungsjahr 2017 sind Eigenversorger und sonstige selbst erzeugende Letztverbraucher nicht mehr zur jährlichen Mitteilung gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichtet. Die bisherige Verpflichtung wurde dahingehend geändert, dass diese Marktteilnehmer nun lediglich auf Verlangen der Bundesnetzagentur Daten in elektronischer Form vorlegen müssen (§ 76 Abs. 1 S. 3 EEG). Die
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SMARD, die Informationsplattform der Bundesnetzagentur zum Strommarkt, ist online. Sie bietet aktuelle und für jeden verständliche Strommarktdaten. SMARD ist eine Fundgrube für alle, die sich für die Energiewende und speziell für den Strommarkt interessieren„, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Betrieben wird die Plattform durch die Bundesnetzagentur. Die zentralen Strommarktdaten für Deutschland, teilweise auch für Europa, werden nahezu in Echtzeit dargestellt. Erzeugung, Verbrauch, Großhandelspreise, Im- und Export und Daten zu
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Entgegen allen Erwartungen steigt die EEG-Umlage nicht an und bleibt bei 12,30 Cent/kWh für Anlagen kleiner 10 kWp. Der Zubau im Dezember übertraf mit 441 kWp deutlich die Vormonate (Nov. 184; Okt. 109; Sept. 111 kWp). Somit verbleibt die EEG-Umlage seit September 2015 nahezu unverändert, so die Informationen von der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom veröffentlicht. -> DegressionsVergSaetze_Jan-Mrz2016.xls Für auf Häuser installierte Sonnenkraftwerke , die im Zeitraum Januar bis März 2016 technisch in Betrieb genommen werden, wird weiterhin 12,31 Cent/kWh bezahlt. Im November 2015 wurden gerade mal 69,747 MWp in Deutschland zugebaut. Das zeigt weiter das Abwürgen der Energiewende und den Abbau von Arbeitsplätzen innerhalb der Photovoltaikbranche. Verantwortungsvolle Politik schaut anders aus! Die Vereinbarung
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Als Spezialist für Photovoltaik-Anlagen in der Metropolregion Nürnberg weise ich Sie auf folgende Änderung hin: Anlagenbetreiber sind seit Inkrafttreten der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) nach § 6 EEG 2014 in Verbindung mit der Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung – AnlRegV) verpflichtet, ihre Erzeugungsanlage mit Inbetriebnahme nach dem 31. Juli 2014 in dem Anlagenregister, welches bei der Bundesnetzagentur geführt
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