02.Januar 2016
Was ändert sich auch für Photovoltaik-Betreiber in Franken ab 2016 – Teil 1?
Der Zwang zur Direktvermarktung wird noch stärker ausgeweitet:
Bisher galt die Regelung für Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowattpeak. Nun müssen ab 2016 auch die Photovoltaikanlagenbetreiber für neue Anlage ab 100 Kilowattpeak den produzierten Solarstrom direkt an der Börse vermarkten! Eine Menge, die viel zu gering ist um vernünfgt gehandelt zu werden. Dies gilt insbesonders für Mittelständische Betriebe, die einen großteil ihres Stromes selber verbrauchen und den Reststrom wirtschaftlich nicht mehr verkaufen können.
So sieht die echte Klimapolitik unserer Regierung aus. Hier ist der Wähler gefragt, diese Fehlstellung zu korrigieren.
Ihr Johann Karl
Spezialist für Photovoltaikanlagen in Mittelfranken
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