15.Juli 2015
Die Änderungen sollten neue oder zukünftige Photovoltaikbetreiber in der Metropolregion Nürnberg in Franken kennen:
Anlagenbetreiber sind seit Inkrafttreten der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) nach § 6 EEG 2014 in Verbindung mit der Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung – AnlRegV) verpflichtet, ihre Erzeugungsanlage mit Inbetriebnahme nach dem 31. Juli 2014 in dem Anlagenregister, welches bei der Bundesnetzagentur geführt wird, registrieren zu lassen.
Solaranlagen (mit Ausnahme von PV-Freiflächenanlagen) werden über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur erfasst.
Die Registrierung der Anlage hat grundsätzlich innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel innerhalb von 3 Wochen) zu erfolgen (§ 6 Abs. 3 AnlRegV).
Bei Unterlassung der Registrierung oder Fristversäumnis verringert sich die Einspeisevergütung auf null (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014).
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur – Info zum Anlagenregister
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