21.März 2017
Letztes Jahr wurden im „Gesetz zur Digitaliserung der Energiewende“ mehrere wichtige Regelungen festgelegt, über die hier informiert werden soll. Das Gesetz fordert im Wesentlichen eine Einbaupflicht für SmartMeter an Solaranlagen, die größer als 7 kWp sind oder bei Verbräuchen größer 6.000 kWh. Des Weiteren darf die Koordination und Regelung nur zentral über ein SmartMeter – Gateway erfolgen. Hierfür besteht kein Bestandsschutz.
Ihr Johann Karl – Fachmann für Photovoltaik und Speicher in Franken
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