03.August 2015
EEG-Umlage für Eigenverbrauch
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 wurde festgelegt, dass die EEG-Umlage auch für selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) zu erheben ist. Die Höhe der EEG-Umlage steigt dabei zunächst gleitend, bis sie im Jahr 2017 bei 40 Prozent liegen wird. Ziel dieser Änderungen ist es, so der Energieumdenker, die Energiewende weiter auszubremsen. Zum Glück nehmen jedoch viele Bürger und Bürgerinnen die Energiewende selbst in die Hand. Ihr Spezialist für Photovoltaik-Anlagen in Franken – Johann Karl – unterstützt Sie dabei gerne.
Informationen bezüglich der Änderungen finden Sie hier:
http://login.trurnitmail.de/-lp/qzk6B3493/L2TlJ231/107/3189/cjSVSn4Z